Die Beiträge und deren Höhe richten sich nach den Bedürfnissen des Vereins. Sie sind durch Beschluss der Jahreshauptversammlung oder einer außerordentlichen Versammlung festzusetzen. In besonderen Fällen kann der Vorstand den Beitrag stunden, teilweise oder ganz erlassen. Die Beiträge sind 1/4jährlich, jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Jahres im Voraus fällig. Sofern das Mitglied es wünscht, kann der Beitrag auch 1/2jährlich zum 01.01. und 01.07. oder jährlich zum 01.01. des Jahres erhoben werden. In besonderen Fällen kann der Vorstand andere Fälligkeiten festlegen.
Die aktuelle Höhe der Mitgliedsbeiträge des TSV Neustadt in Holstein lautet wie folgt:
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18,00 € 9,00 € 4,50 € 5,00 € 5,00 € |
Mitglieder, welche sich um den Verein verdient gemacht haben, können durch Beschluss der Jahreshauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie werden vom Mitgliedsbeitrag befreit.
bearbeitet am 29.08.08
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